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Teil 6: Barrierefreie Zugänge für Alle

Keine Transparenz ohne Barrierefreiheit

Über die Transparenz einer Bildungslandschaft kann man nicht sprechen, ohne auch über die Barrierefreiheit der Bildungslandschaft zu sprechen – sowohl Bildungsinformationen als auch Bildungsangebote müssen für alle zugänglich sein.

Verschiedene Barrieren hindern Menschen daran, Bildungs- und Unterstützangebote zu finden, in Anspruch zu nehmen oder erfolgreich abzuschließen. Diese Barrieren entstehen, wenn Einschränkungen der Menschen auf Hindernisse in ihrer Umwelt stoßen. Dazu gehören die Darstellungsweise von Informationen und die Verständlichkeit von Sprache genauso wie die Erreichbarkeit von Bildungsorten für Rollstuhlfahrer:innen.

Bildung ist ein Menschenrecht und ein Schlüssel zur Zukunft einer Kommune. Daher müssen diese Barrieren abgebaut werden.  Bildungsinformationen für alle zugänglich zu machen ist ein guter erster Schritt.

Gesetzliche Grundlagen

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 bildet die rechtliche Grundlage für Barrierefreiheit von Bildungsinformationen im Netz und gibt Hinweise für Ansätze und Standards.

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine Richtlinie der Europäischen Union um und gibt ebenfalls Hinweise für Ansätze und Standards.

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Barrierefreiheit umsetzen

Übersetzung / Mehrsprachigkeit

Viele Bildungsinformationen und -angebote richten sich an Menschen mit einer Zuwanderungsgeschichte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Für sie ist eine Übersetzungsfunktion wichtig, die inzwischen auch automatisierbar und einfach in eine Website integrierbar ist. Der Landkreis Merzig-Wadern hat dies für sein Bildungsportal umgesetzt.

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Vorlesefunktion und Gebärdensprache

Für Menschen mit Einschränkungen des Sehens aber auch für funktionale Analphabeten oder Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche ist eine Vorlesefunktion wertvoll.

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Viele Menschen mit einer Einschränkung des Hörens sind auf Gebärdensprache angewiesen, weil Schriftsprache für sie einer Fremdsprache entspricht, die nicht immer vorausgesetzt werden kann.

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Leichte Sprache / Leicht verständliche Sprache

Leichte Sprache setzt Standards, um Informationen so aufzubereiten, dass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, aber auch für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, verständlich wird. Die Verständlichkeit sollte von der Zielgruppe selbst geprüft werden. Alle notwendigen Informationen bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

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Barrierefreie Zugänge und Räume

Für Menschen mit einer Einschränkung ihrer Mobilität helfen alle Informationen nichts, wenn der Bildungsort für sie physisch nicht betreten werden kann. Die Wheelmap der Sozialhelden e.V. zeigt die Barrierefreiheit öffentlicher Orte und wird durch Crowdsourcing befüllt.

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Wir hoffen, wir konnten Ihnen einen guten Überblick und hilfreiche Tipps für den Aufbau Ihres Bildungsportals geben. Für alle weiteren Fragen kommen Sie gerne auf uns zu!

Sebastian Müller

Kommunale Beratung

Kontakt

Regionalagentur Kommunales Bildungsmanagement Rheinland-Pfalz – Saarland

Domfreihof 1a | 54290 Trier

fon 0651 · 46 27 84 · 0
fax 0651 · 46 27 84 · 99

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